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Hausverwaltung

Reinigung in der WEG: was die Hausverwaltung regeln muss

2. November 2026 Arisma Gebäudedienste GmbH 5 Min. Lesezeit
Person wischt einen Fliesenboden
Bild: Pexels

In einer Eigentümergemeinschaft entscheiden die Eigentümer, wie das Gemeinschaftseigentum gereinigt wird, und die Verwaltung setzt das um. Damit das ohne Streit funktioniert, braucht es einen klaren Beschluss, vergleichbare Angebote, eine Regel für die Kosten und ein Leistungsverzeichnis, an dem sich die Reinigung später messen lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gereinigt wird das Gemeinschaftseigentum: Treppenhaus, Eingang, Aufzug, Keller und gemeinsame Räume.
  • Ob eine Firma beauftragt wird, entscheiden in der Regel die Eigentümer per Beschluss.
  • Für den Beschluss zwei bis drei Angebote auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses vorlegen.
  • Die Kosten werden ohne andere Regelung nach Miteigentumsanteilen verteilt.
  • Feste Reinigungstage, ein Ansprechpartner und ein Weg für Beschwerden verhindern Streit.

Welche Flächen zur Reinigung gehören

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird nur das Gemeinschaftseigentum gemeinsam gereinigt. Die Wohnungen und Räume im Sondereigentum sind Sache der jeweiligen Eigentümer. Typische Flächen der Gemeinschaft sind:

  • Treppenhaus mit Stufen, Podesten, Handläufen und Fenstern
  • Eingangsbereich, Haustür, Briefkästen und Klingelanlage
  • Aufzug
  • Kellergänge, Fahrradraum und Waschküche
  • Gemeinsame Flure in Tiefgarage oder Nebengebäuden

Selbst putzen oder eine Firma beauftragen

In vielen Häusern regelt die Hausordnung, dass die Bewohner das Treppenhaus abwechselnd selbst reinigen. Das funktioniert in kleinen Häusern mit langjährigen Bewohnern oft gut. Schwierig wird es, wenn Wohnungen vermietet sind, Eigentümer weit weg wohnen, Bewohner älter werden oder einzelne Parteien nicht mitmachen. Dann bleibt die Reinigung liegen, und die Beschwerden landen bei der Verwaltung.

Der Wechsel zu einer Reinigungsfirma ist meist die einfachere Lösung. Er kostet Geld, nimmt aber den Streit um den Putzplan aus dem Haus. Ob gewechselt wird, entscheiden in der Regel die Eigentümer in der Versammlung.

Den Beschluss vorbereiten

Die Verwaltung darf kleinere Angelegenheiten selbst entscheiden. Ein laufender Reinigungsvertrag für das ganze Haus wird aber meist von den Eigentümern beschlossen. Damit der Beschluss klar ist und später nicht angefochten wird, sollte die Vorlage diese Punkte enthalten:

  • Welche Flächen gereinigt werden und wie oft
  • Welche Firma beauftragt wird und zu welchem Preis
  • Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrags
  • Wie die Kosten verteilt werden
  • Dass die Verwaltung ermächtigt wird, den Vertrag abzuschließen

Vergleichbare Angebote einholen

Für die Versammlung sollte die Verwaltung zwei bis drei Angebote vorlegen. Vergleichbar sind sie nur, wenn alle Firmen dieselbe Grundlage haben: ein Leistungsverzeichnis mit Flächen, Tätigkeiten und Intervallen. Lassen Sie die Firmen das Haus vorher besichtigen, am besten vom Eingang bis in den Keller.

Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den Monatspreis. Fragen Sie, wie viele Stunden im Monat kalkuliert sind, wer bei Ausfall einspringt und ob die Firma eine Betriebshaftpflicht nachweisen kann. Ein deutlich günstigeres Angebot spart meist an der Zeit im Haus.

Wie die Kosten verteilt werden

Ohne besondere Regelung tragen die Eigentümer die Kosten der Gemeinschaft nach ihren Miteigentumsanteilen, so steht es im Wohnungseigentumsgesetz. Die Gemeinschaft kann per Beschluss einen anderen Schlüssel festlegen, etwa nach Wohneinheiten. Prüfen Sie dazu auch Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.

Vermietende Eigentümer können die Kosten der Gebäudereinigung in der Regel als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Eine klare Rechnung der Reinigungsfirma, die das Gemeinschaftseigentum ausweist, macht die Abrechnung einfacher.

Das Leistungsverzeichnis für das Haus

Ein Leistungsverzeichnis für die WEG ist kürzer als für ein Bürogebäude, aber genauso wichtig. So könnte es für ein Mehrfamilienhaus mit Aufzug aussehen. Das Beispiel ist ein allgemeines Muster und muss an das Haus angepasst werden:

  • Treppenhaus und Podeste kehren oder saugen und feucht wischen, Handläufe abwischen. Wöchentlich.
  • Eingangsbereich, Haustür, Briefkästen und Klingelanlage reinigen. Wöchentlich.
  • Aufzugkabine: Boden, Wände, Spiegel und Bedienfeld. Wöchentlich.
  • Kellergänge, Fahrradraum und Waschküche kehren und wischen. Monatlich.
  • Fenster im Treppenhaus reinigen. Zweimal im Jahr.

Sicherheit und Verkehrssicherung

Für das Gemeinschaftseigentum ist die Gemeinschaft verantwortlich, auch dafür, dass niemand auf einer Treppe ausrutscht. Bei der Reinigung heißt das: feucht statt nass wischen, ein zum Belag passendes Mittel verwenden und immer einen trockenen Weg frei lassen. Der Winterdienst vor dem Haus ist eine eigene Leistung und sollte gesondert geregelt werden, wenn er nicht Teil des Reinigungsvertrags ist.

Bewohner und Mieter informieren

Wenn eine Firma die Reinigung übernimmt, sollten alle im Haus Bescheid wissen. Ein Aushang am Eingang mit den Reinigungstagen und dem Hinweis, wer bei Fragen der Ansprechpartner ist, verhindert Missverständnisse. Vermietende Eigentümer informieren ihre Mieter auch darüber, dass die Pflicht zum Putzen nach Hausordnung entfällt und wie sich das in der Betriebskostenabrechnung zeigt.

Kontrolle und Beschwerden

In einer WEG gibt es viele Augen und viele Meinungen. Damit nicht jede Beschwerde einzeln bei der Verwaltung landet, helfen drei Dinge: feste Reinigungstage, die alle kennen, ein Ansprechpartner bei der Reinigungsfirma und ein vereinbarter Weg für Mängel. Ein Rundgang mit der Firma in festen Abständen zeigt, ob das Leistungsverzeichnis passt. Fotos nach der Reinigung können helfen, wenn Aussage gegen Aussage steht.

Wenn die Firma gewechselt werden soll

Ist die Gemeinschaft unzufrieden, gelten dieselben Schritte wie beim ersten Auftrag: Mängel dokumentieren, Kündigungsfrist prüfen, neue Angebote auf Basis des Leistungsverzeichnisses einholen und den Wechsel beschließen. Planen Sie den Übergang so, dass keine Lücke entsteht, und regeln Sie die Rückgabe der Schlüssel schriftlich.

Checkliste für die Verwaltung

Diese Punkte sollten geklärt sein, bevor die Reinigung startet:

  • Flächen des Gemeinschaftseigentums festgelegt
  • Leistungsverzeichnis mit Tätigkeiten und Intervallen erstellt
  • Zwei bis drei Angebote nach Besichtigung eingeholt
  • Beschluss mit Umfang, Preis, Laufzeit und Kostenverteilung gefasst
  • Schlüsselübergabe und Ansprechpartner geregelt
  • Reinigungstage den Bewohnern mitgeteilt

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Arisma reinigt Treppenhäuser, Eingänge, Aufzüge und Flure in München und im Umland. Für Ihr Angebot gehen wir bei einer kostenlosen Besichtigung das Haus vom Eingang bis ins oberste Geschoss ab und halten fest, welche Flächen wie oft gereinigt werden. Auf Wunsch dokumentieren wir die Arbeit mit Fotos. Arisma ist bei der Signal Iduna haftpflichtversichert.

Arisma Gebäudedienste · München

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Häufig gestellte Fragen

Darf die Hausverwaltung allein eine Reinigungsfirma beauftragen?

Für kleinere Angelegenheiten ja. Ein laufender Reinigungsvertrag für das ganze Haus wird aber meist von den Eigentümern beschlossen, oder die Gemeinschaft ermächtigt die Verwaltung dazu.

Wer zahlt die Treppenhausreinigung in der WEG?

Die Eigentümer, ohne andere Regelung nach Miteigentumsanteilen. Vermietende Eigentümer können die Kosten in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?

In vielen Wohnhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich. Keller und Fenster reichen meist in größeren Abständen.

Gehört der Winterdienst zur Treppenhausreinigung?

Nein, der Winterdienst ist eine eigene Leistung. Er sollte gesondert geregelt werden.

Fazit

Die Reinigung in der WEG gelingt, wenn sie vorbereitet ist wie jede andere Maßnahme: Die Verwaltung klärt, welche Flächen dazugehören, holt vergleichbare Angebote ein und legt den Eigentümern einen Beschluss vor, der Umfang, Intervall, Kosten und Laufzeit nennt. Mit einem Leistungsverzeichnis, festen Reinigungstagen und einem klaren Weg für Beschwerden lassen sich die meisten Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen.

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